Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gastspiele:
Aufführungsbedingungen
a) Der Aufführungsraum steht dem Figurentheater ab einer vereinbarten Uhrzeit zum Aufbau zur Verfügung
b) Der Veranstalter gewährleistet eine Anfahrts- und Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsraum. Zum Ent- und Beladen des PKW werden 1-2 Helfer benötig
c) In erreichbarer Nähe des Bühnenraums werden zwei Stromanschlüsse (220V/16A) u. evtl. eine Stehleiter (2m hoch) benötigt. Bühnenmindestmaße werden im Gastspielvertrag mitgeteilt und sind dringend einzuhalten
d) Der Veranstalter sorgt für Bestuhlung sowie für die Verdunkelung des Aufführungsraums. Die erste Sitzreihe sollte im Abstand von ca. 3 m vom Bühnenraum gestellt werden. Die Zuschauerzahl ist laut Gastspielvertrag evtl. begrenz
e) Der Veranstalter sorgt für einen störungsfreien Ablauf der Aufführung. Der Veranstaltungsraum wird während der Aufführung nicht anderweitig benutzt und bleibt während der Aufführung geschlossen. Foto- und Videoaufnahmen während der Aufführung sind nicht gestattet. Das Theater steht nach der Aufführung für Presseaufnahmen zur Verfügung
f) Nach der Aufführung ist gewährleistet, dass bis zum Abbau der Bühne eine verantwortliche Person anwesend ist.- Vergütung
Für die Festgage in vereinbarter Höhe wird eine Rechnung gestellt (Rechnung gem. § 19(1) UStG = Kleinunternehmer), die Auszahlung erfolgt per Überweisung oder gegen Quittung in bar. Für die Zahlung der Umsatzsteuer ist das Figurentheater verantwortlich. Für die Zahlung anfallender GEMA-Gebühren ist der Veranstalter verantwortlich (siehe Beiblatt).
3. Werbung
Der Veranstalter übernimmt die Werbung für die Aufführung und informiert die lokale Presse mit Veranstaltungshinweisen (Text und Fotos).
Werbematerial und Presse-Infos stellt das Figurentheater auf Anfrage zur Verfügung.
- Vorverkauf
Der Veranstalter übernimmt die Abwicklung des Vorverkaufs.
- Haftung
Das Figurentheater verpflichtet sich zur rechtzeitigen Anreise, damit ein reibungsloser Ablauf der Aufführung gewährleistet ist. Bei Verhinderung des Veranstalters, die Aufführung zum vereinbarten Zeitpunkt stattfinden zu lassen, verpflichtet sich dieser zum Angebot eines Ersatztermins (Terminabstimmung mit dem Figurentheater). Für alle Personen- und Sachschäden während der Aufführung haftet der Veranstalter.
- Sonstige Vereinbarungen
werden mit dem Veranstalter abgestimmt.Die Vertragsbestimmungen sind für beide Vertragspartner bindend. Eine Aufhebung oder Änderung des Vertrages ist nur mit beiderseitigem Einverständnis möglich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Seminare:
Bitte melden Sie sich zu den Seminaren in schriftlicher Form an. Auf der Terminseite ist jeweils das Bildungshaus verlinkt, wohin die Anmeldung erfolgen soll.
Für die Seminare im Atelier in Lohmar gilt:
– die Ihnen zugehende Rechnung ist Ihre Anmeldebestätigung. Auf Wunsch erhalten Sie eine Wegbeschreibung zum Seminar-Ort.
– in der Gebühr enthalten sind sämtliche Arbeitsmaterialien sowie Pausenverpflegung, ein Manuskript zu theoretischen Hintergründen und Literaturhinweisen wird ebenso bereitgestellt.
– Sie erhalten am Ende eines Seminars eine Fortbildungsbescheinigung.
– Die Teilnahme an den Seminaren geschieht auf eigene Verantwortung und setzt normale physische und psychische Belastbarkeit voraus. Für entstandene Schäden übernimmt die Seminarleitung keine Haftung.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl eines Kurstermins muss dieser leider storniert werden. Bei zu großer Nachfrage werden Wartelisten geführt.
Stornostaffelung:
Rücktritt von der gebuchten Veranstaltung bis 12 Wochen vor dem Termin: kostenfrei
11 – 4 Wochen vor dem Termin: 50 % des Preises
3 – 1 Wochen vor dem Termin: 75 % des Preises
ab 7 Tagen vor dem Termin: 100 % des Preises
Begleitung und Beratung:
- 1 Zustandekommen eines dienstvertragsähnlichen Vertrages ohne Erfolgsgarantie bei Präsenz-
und Onlinebegleitung und Beratung
Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Sonja Lenneke, In den Weingärten 36, 53797 Lohmar, als Trauerbegleiterin und Ihnen als dem Klienten/der Klientin vertraglich im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Der Vertrag für Einzel- und Gruppenbegleitungen und Beratungen kommt mit Beginn und für die maximale Dauer der zwischen uns vereinbarten Zeiteinheit (60 bis 90 min, laut Vertrag) zustande. Ich kläre darüber auf, dass Klienten bei Beschwerden mit Krankheitswert aufgefordert sind, sich in die Behandlung eines Arztes oder approbierten Therapeuten zu begeben. Ich bin berechtigt, einen Begleit- oder Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn ich Sie aufgrund meiner Expertise oder aus gesetzlichen Gründen nicht begleiten oder beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die mich in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt mein Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.
- 2 Inhalte des Vertrags
Ich erbringe meine Dienste der Begleitung oder Beratung Ihnen gegenüber in der Form, dass ich meine Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne der von Ihnen geäußerten Bedürfnisse und Ziele einsetze. Ein subjektiv erwarteter Erfolg kann Ihnen nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Ich darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine Medikamente verordnen, ferner stelle ich keine Diagnosen. Ergebnisse aus Fragebögen oder Screenings gelten, wenn diese gewünscht werden, als Hinweisgeber. Eine Auswertung im Sinne einer Störung oder Krankheit muss durch einen Arzt oder approbierten Therapeuten erfolgen. - 3 Mitwirken von Klienten bei Präsenz- und Onlinebegleitung und Beratung
Es besteht für Sie keine Pflicht zum aktiven Mitwirken. Sie können auch während einer Begleit- bzw. Beratungsstunde abbrechen; für diesen Fall bleibt mein Honoraranspruch bestehen. Eine Begleitung oder Beratung ist in den meisten Fällen nur durch Mitwirken sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für unsere gemeinsame Arbeit sowie für eine aktive Mitarbeit bei den gewählten Methoden. Teilen Sie auf jeden Fall mit, falls Sie aus medizinischen Gründen Medikamente eingenommen haben oder unter Alkohol- und/oder Drogeneinwirkung stehen. Ich entscheide in solchen Fällen, ob eine Begleitung zielführend ist; ggf. breche ich die Begleitung- / Beratungsstunde ab. Für diesen Fall wird bei einer begonnen Sitzung, die bereits mindestens 15 min. andauert, mein Honorar fällig. Die seit 1.4.2024 legalisierte Droge Cannabis kann eine Ausnahme darstellen, insofern aus ihr kein nachteiliger Einfluss auf den Verlauf und der Beteiligung am Beratungstermin entsteht. - 4 Honorar für Präsens- und Onlinebegleitungen und Beratungen
Die vertragsgebundene Begleitung oder Beratung beginnt bereits mit der ersten Sitzung, bei der ich über die formalen Rahmenbedingungen und mein Honorar informiere sowie die konkrete Honorarvereinbarung mit Ihnen treffe und Sie die wichtigsten ersten Informationen zum Anlass der Begleitung oder Beratung berichten. Die Kosten für meine Angebote werden derzeit von keiner Krankenkasse und / oder anderen Kostenträgern getragen. Das Honorar wird für jede begonnene Zeiteinheit entrichtet; brechen Sie die Zeiteinheit früher ab, bleibt mein Honoraranspruch für eine Zeiteinheit bestehen und Sie verpflichten sich, das Honorar auch für diesen Fall zu entrichten. Terminabsagen können beidseitig ohne Angabe von Gründen erfolgen. Durch Klienten sind diese fristgerecht 24 Std. vor Terminbeginn anzumelden. In solchen Fällen besteht auf der Seite des Klienten / der Klientin kein Anspruch auf die vertragliche Leistung. Auf Seiten des Begleiters / Beraters entsteht bei Nichteinhaltung der Frist ein Anspruch auf Ausfallentschädigung in Höhe des Honorars (schwere Gründe können durch den Begleiter / Berater zur Ausnahme dieser Frist erklärt werden).
- 5 Leistungsumfang
Ich erbringe meine Leistungen als Absolventin der Aus- und Fortbildungen, welche auf der Website einsehbar sind und ständig aktualisiert werden, ausschließlich gegenüber Menschen, die eine Begleitung oder Beratung im Sinne jener Aus- und Fortbildungen suchen. Für über Begleit- oder Beratungsaspekte hinausgehende Problemstellungen, die in Richtung einer Heilung oder Behandlung gehen, habe ich keine Zulassung. Begleitung und Beratung Minderjähriger erfolgt nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters. - 6 Vertraulichkeit der Begleitung und Beratung
Ich behandle Ihre Daten vertraulich und erteile grundsätzlich weder bezüglich Ihrer Personendaten, der Inhalte der Begleitungen und Beratungen sowie deren Details, noch bezüglich Ihrer persönlichen Verhältnisse Auskünfte an Dritte, außer mit Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Schriftstücke, auf denen Ihr Name in Verbindung mit Sachverhaltsaufzeichnungen erscheint, sowie die Datenschutz- und Schweigepflichtvereinbarung, werden ausschließlich analog verarbeitet; alle Handakten befinden sich unter Verschluss. Die umfassende Schweigepflicht kommt nicht zur Anwendung, wenn ich aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet bin. Die Schweigepflicht gilt auch dann nicht, wenn in Zusammenhang mit der Begleitung oder Beratung persönliche Angriffe gegen mich oder meine Tätigkeit stattfinden und ich mich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann. - 6a Schweigepflichterklärung
Zwischen mir und dem Klienten / der Klientin besteht eine Erklärung über die Verschwiegenheit bezüglich des Begleit- und Beratungsverhältnisses und über das, was im Zusammenhang mit dieser Begleitung oder Beratung durch und über den Klienten / die Klientin und den Begleiter / Berater und Dritte anvertraut und bekannt geworden ist. Soweit der Begleiter/ Berater zur Offenbarung nicht gesetzlich verpflichtet ist, ist er dazu nur befugt, wenn eine wirksame Entbindung von der Schweigepflicht vorliegt oder die Offenbarung zum Schutz eines höherwertigen Rechtsgutes, z.B. bei Verdacht des Vorliegens schwerer Straftaten, erforderlich ist. Ist die Schweigepflicht aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift eingeschränkt, so ist die betroffene Person darüber zu unterrichten. Gefährdet ein Klient / eine Klientin sich selbst oder andere oder wird der Klient / die Klientin gefährdet, hat der Begleiter / Berater zwischen Schweigepflicht, Schutz des Klienten / der Klientin, Schutz eines Dritten und dem Allgemeinwohl abzuwägen und gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz des Klienten / der Klientin oder Dritter zu ergreifen. Im Rahmen kollegialer Beratung, Intervision, Supervision oder zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung und Lehre dürfen Informationen über Klienten und Dritte nur in anonymisierter Form im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung verwendet werden. Die Anonymisierung muss sicherstellen, dass keinerlei Rückschlüsse auf die Person des Klienten / der Klientin erfolgen können. Kann diese Anonymisierung nicht gewährleistet werden, ist die Weitergabe von Informationen nur mit vorausgegangener ausdrücklicher Entbindung von der Schweigepflicht zulässig. Ton- und Bildaufnahmen bedürfen der vorherigen Einwilligung des Klienten / der Klientin. Ihre Verwendung unterliegt der Schweigepflicht. Der Klient / die Klientin hat das Recht, die Löschung zu verlangen. - 7 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Begleit- und Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen gütlich zwischen den Parteien beigelegt werden. - 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Begleit- und Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit der Begleit- oder Beratungsvertrag insgesamt nicht ungültig oder nichtig. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Willen der Parteien am nächsten kommt.